Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.